Gutachten und Sachverständige

Als Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz können wir neben dem primären Ziel der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen und vorab definierten Schutzzielen nach Landesbauordnung auch Lösungen anbieten, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Hierfür werden von uns komplexe Nachweisverfahren zur Konzepterstellung angewandt.

Der Brandschutzgutachter beantwortet damit auch Fragen, wie breit Türen in Fluchtwegen sein müssen oder wann ein Panikschloss einzubauen ist.

Unsere Leistungen

  • Beratung von Bauherrn und Architekten
  • Erstellen und Prüfen von Brandschutzkonzepten samt Brandschutzplänen
  • Erstellen von Brandschutznachweisen für alle Gebäude, insbesondere Sonderbauten wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, aber auch Einkaufszentren oder Spielhallen
  • Überwachung der Bauausführung
  • Bescheinigung der Einhaltung der bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen